Warnblinkleuchten mit GGVS-/ADR-Zulassung, zur Absicherung von Unfallstellen und Pannenfahrzeugen. Diese Warnblinkleuchten sind nach 53a StVZO fr Fahrzeuge mit mehr als 2.8 t zulssigem Gesamtgewicht vorgeschrieben. Die Leuchten sind auch zur Absicherung von GGVS-Fahrzeugen einsetzbar, mit Ausnahme der Zone 1 und Zone 0. Beide Leuchten zeichnen sich durch hohe Standsicherheit und einfachste Handhabung aus. Die Batterien sind nicht im Lieferumfang enthalten.
Merkmale:
- die preiswerte Alternative
- mit Glühfadenleuchtmittel
- Betrieb mit fünf 1,5 V Mono-Zellen (D-Cell)
Lieferumfang:
- Warnblinkleuchte ohne Batterien